Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rechtsverhältnisse mit Ausstellern/Kunden Stand Oktober 2015

I. Vertragsgrundlagen 1. Allen dem Auftragnehmer erteilten Aufträgen liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:
• der Inhalt eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages
• die Auftragsbestätigung
• das Angebot
• diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
• die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die miet- und werkvertragsrechtlichen Vorschriften
• die Honorarordnung für Ingenieure und Architekten.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
II. Vertragsinhalt
1. Für alle Lieferungen und Leistungen sind nachstehende Bedingungen maßgebend. Sie gelten auch für alle künftigen Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden.
2. Die Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
III. Angebot, Angebots- und Entwurfsunterlagen 1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend.
2. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. 3. Angebote, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen sowie Beschreibungen von Veranstaltungskonzepten bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers. Wird diese Verpflichtung durch den Auftraggeber verletzt, so verpflichtet er sich, unbeschadet weitergehender Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, zur Bezahlung des Aufwandes für die Erstellung der Unterlagen zuzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr.